Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.):
Richtlinie 2004/18/EG
1) Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß der Richtlinie 2004/18/EG
Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Bieter ausgeführt werden:
technische Gründe
Zwingende Dringlichkeit im Zusammenhang mit Ereignissen, die der öffentliche Auftraggeber nicht voraussehen konnte und die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen: nein
Zusätzliche Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt: nein
Neue Bauleistungen/Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Bau- oder Dienstleistungen bestehen und die gemäß den strengen Vorschriften der Richtlinie vergeben werden: nein
Dienstleistungsauftrag, der an den erfolgreichen Bewerber oder an einen der Gewinner eines Wettbewerbs vergeben wird: nein
Alle Angebote, die im Anschluss an ein offenes Verfahren, ein nicht offenes Verfahren oder einen wettbewerblichen Dialog abgegeben wurden, waren nicht ordnungsgemäß oder unannehmbar. Es wurden lediglich die Bieter an den Verhandlungen beteiligt, die die qualitativen Eignungskriterien erfüllten:
nein
Against a background where Avon and Somerset Police (ASP) and Wiltshire Constabulary (Wilts) have announced a Strategic Alliance to achieve efficiencies through the sharing of resources. ASP had previously contracted to purchase a digital evidence management system (DEM). Wilts now require a similar system and to aid collaboration and ensure interoperability between the two forces, the decision was taken to deploy the same DEM as ASP across Wilts with no realistic practical alternative option available.